Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.

Werden wir angefragt, im Falle einer Erbschaft die Willensvollstreckung zu übernehmen, ist es unser erklärtes Ziel, den letzten Willen der Erblasser so respektvoll wie möglich um- und durchzusetzen. Unsere Aufgabe besteht darin, die Erben von den verschiedenen administrativen Aufgaben zu entlasten sowie in rechtlichen und steuertechnischen Fragen zu beraten.